Schlagwort: Unternehmensgründung Bulgarien (Seite 3 von 3)

Bulgarische Steuern: Überblick über Steuersystem, Sätze und Besonderheiten

Bulgarien ist nicht nur für seine günstige Lebenshaltung und schöne Natur bekannt – auch das Steuersystem in Bulgarien zählt zu den attraktivsten in der Europäischen Union. Ob Privatperson oder Unternehmer: Wer in Bulgarien Einkommen erzielt sollte die wichtigsten Steuerarten, deren Höhe und Besonderheiten kennen. In diesem Beitrag geben wir einen strukturierten Überblick über auf bulgarische Steuern.

Welche Steuerarten gibt es in Bulgarien?

Grundsätzlich unterscheidet das bulgarische Steuersystem zwischen direkten und indirekten Steuern. Zu den wichtigsten Steuerarten zählen:

  • Umsatzsteuer (MwSt)
  • Einkommensteuer (für natürliche Personen)
  • Körperschaftssteuer (für juristische Personen)
  • Quellensteuer (auf Dividenden)
  • Erbschaftssteuer

Zusätzlich gibt es weitere Abgaben wie Kommunalsteuer, Kfz/Steuer, Grundsteuer oder Zölle, auf die wir vielleicht einmal in einem separaten Artikel eingehen können.

Unternehmer auf einem Berg mit Blick auf Sofia, die Hauptstadt von Bulgarien. Es entsteht der Eindruck unbegrenzter Möglichkeiten - vielleicht auch, weil er das Thema bulgarische Steuern verstanden hat.

Umsatzsteuer in Bulgarien (Mehrwertsteuer)

Die Umsatzsteuer ist vergleichbar mit der Mehrwertsteuer in anderen EU-Staaten. Sie betrifft den Verkauf von Waren und Dienstleistungen.

Steuersätze und Schwellenwerte

  • Regelsteuersatz: 20%
  • Ermäßigter Steuersatz: 9% – gilt für Hotelübernachtungen, Bücher, Kindernahrung, Restaurantbesuche und Essenlieferungen
  • Kleinunternehmerregelung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 BGN (51.000 EUR) müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren. In der Vergangenheit wurde diese Schwelle kurzfristig angehoben.

Vorsteuerabzug und Rückerstattung

Vorsteuerabzugsberechtige Unternehmen können die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen. Bei einem Überschuss kann sogar eine Umsatzsteuer-Ruckerstattung beantragt werden.


Einkommensteuer in Bulgarien

Die Einkommensteuer in Bulgarien betrifft natürliche Personen – also Arbeitnehmer und Selbstständige. Sie ist besonders simpel und sehr attraktiv geregelt.

Flat-tax statt progressivem Modell

In Bulgarien gilt ein einheitlicher Steuersatz von 10% – unabhängig vom Einkommen. Ob jemand 1.000 BGN oder 1.000.000 BGN verdient: Die Steuer beträgt 10%. Das unterscheidet sich deutlich vom deutschen System mit seinem progressiven Tarif.

Vorteile für Selbstständige

Einige Selbstständige profitieren von noch niedrigeren Abgabesätzen – teils 6% bis 7.5%. Allerdings gelten hier einige Sonderregeln, die wir in einem separaten Blogpost näher beleuchten werden.


Körperschaftssteuer für Unternehmen

Die Körperschaftssteuer betrifft juristische Personen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften (EOOD, OOD & AD in Bulgarien.

Steuersatz: 10% auf den Gewinn

Damit gehört Bulgarien zu den Ländern mit den niedrigsten Unternehmenssteuersätzen innerhalb der EU.

Beispielrechnung – Körperschaftssteuer:

Ein Unternehmen mit

  • 300.000 EUR Einnahmen
  • 200.000 EUR Ausgaben
  • = 100.000 EUR Gewinn

zahlt in Bulgarien nur 10.000 EUR Körperschaftssteuer, behält also 90.000 EUR des Gewinns in der Firma


Quellensteuer auf Dividenden

Wenn ein Unternehmen seinen gewinn an Gesellschafter ausschüttet, fällt eine Quellensteuer auf diese Dividenden an.

Steuersatz: 5%

Beispielrechnung – Quellensteuer:

Von den 90.000 EUR Gewinn aus dem obigen Beispiel gehen dann 4.500 EUR Steuer ans Finanzamt. Die Eigentümer erhalten netto 85.500 EUR.

Geringe Gesamtsteuerlast

Die Kombination aus 10% Körperschaftssteuer und 5% Quellensteuer führt zu einer effektiven Steuerlast von nur 15% – ein erheblicher Vorteil im Vergleich zu Ländern wie Deutschland, wo alleine auf Kapitalerträge oft 25% Abgeltungssteuer fällig werden und die Gesamtsteuerlast nahe 50% liegt.


Erbschaftssteuer in Bulgarien

Ein besonders interessanter Punkt ist auch die Erbschaftssteuer – oder besser gesagt: deren weitgehende Abwesenheit.

Wer muss Erbschaftssteuer zahlen und wer nicht?

  • Ehegatten, Eltern und Kinder: zahlen keine Erbschaftssteuer, selbst bei Millionenvermögen
  • Geschwister, Nichten, Neffen: zahlen geringe Steuersätze zwischen 0.4% und 0.8%, abhängig von der Gemeinde – allerdings nur bei einem vererbten Vermögen über 250.000 BGN.
  • Entfernte Verwandte oder Dritte: zahlen zwischen 3.3% und 6.6% – wiederum nur für Vermögen über 250.000 BGN.

Erhoben wird die Steuer von den Gemeinden, was zu regionalen Unterschieden führen kann.


Bulgarische Steuern sind einfach und attraktiv

Das bulgarische Steuersystem ist besonders für Unternehmer, digitale Nomaden und Auswanderer interessant. Die Kombination aus niedrigen Pauschalsteuersätzen und einfacher Struktur machen Bulgarien yu einem der steuerlich attraktivsten Länder der EU.

Wer in Bulgarien ein Unternehmen gründen oder sich als Privatperson niederlassen möchte, profitiert von:

  • Flat-Tax von 10% für Einkommen
  • 10% Körperschaftssteuer für Unternehmen
  • 5% Quellensteuer auf Dividenden
  • Keine Erbschaftssteuer für Familienangehörige der geraden Linie

Nächste Schritte

Willst du mehr über Unternehmensgründung, Steuer und das Leben in Bulgarien erfahren? Dann abonniere unseren Newsletter oder besorge dir under E-Book „Starte in Bulgarien“ und erfahre wie man ein Unternehmen in Bulgarien gründet.

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.

Newsletter

Du willst noch tiefer eintauchen?

Unser Newsletter liefert dir regelmäßif praktische Tipps rund um Unternehmengründung, Steuern und das Leben in Bulgarien – kompakt, verständlich und direkt aus erster Hand.

Jetzt anmelden und kein Update mehr verpassen!

Bulgarische Unternehmensformen im Überblick: Welche Rechtsform passt zu deinem Vorhaben?

Warum die Wahl der richtigen Unternehmensform in Bulgarien so wichtig ist

Wer in Bulgarien ein Unternehmen gründen möchte, steht vor einer wichtigen Entscheidung: Welche Rechtsform ist die richtige? Die bulgarischen Unternehmensformen bieten ein breites Spektrum – von der einfachen freiberuflichen Tätigkeit über die klassische Handelsgesellschaft bis hin zu moderneren Formen mit variablen Kapital. Doch jede bulgarische Unternehmensform bringt unterschiedliche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Implikationen mit sich.

Bild zeigt einen jungen Unternehmer vor einem Buch und sitzend. Im Hintergrund ist eine bulgarische Flagge zu sehen. Über seinen Kopf erscheint ein großes Fragezeichen. Er wundert sich sicher, welche ist die richtige bulgarische Unternehmensform.

Bulgarische Unternehmensform – Welche gibt es überhaupt?

In Bulgarien gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Unternehmensformen. Als Deutscher Unternehmer hat die Auswahl durchaus einen Wiedererkennungswert, sind diese doch stark an das deutsche System angelegt – manche einer würde behaupten die Bulgaren hätten die deutschen damals einfach abgeschrieben und übersetzt. Mittlerweile sind noch andere, der EU geschuldete Formen dazu gekommen. Im folgenden geben wir euch einen Überblick über die verschiedenen Formen – dabei sei gesagt, dass sich die meisten Ausländer für die (E)ODD entscheiden, aber diese Entscheidung liegt am Ende an Dir und deiner Situation.


Freiberufler oder Gewerbetreibender (BULSAT): Der einfachste Einstieg

Für wen geeignet: Einzelpersonen, die selbstständig ohne große Infrastruktur arbeiten wollen – z.B. Handwerker oder Kreative

Bulgarisch: БУЛСТАТ

Rechtsgrundlage: BULSAT-Gesetz

Jede natürliche Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit in nichtkaufmännischer Form ausübt, muss sich beim BULSAT-Register registrieren lassen. Ob Handwerker, Yogalehrerin oder Grafikdesigner – solange du auf eigene Rechnung arbeiten möchtest, bist du verpflichtet dich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit zu registrieren.

Wichtig: Der Registrierung sollte ein Nachweis über deine Qualifikation (Diplom, Zertifikat) beigelegt werden

Vorteile:

  • Geringe Gründungshürden
  • Keine Einlagepflicht/Mindeskapital
  • Steuerlich unkompliziert

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gemeinsam loslegen ohne Kapitalgesellschaft

Für wen geeignet: Zwei oder mehr Personen mit einem gemeinsamen wirtschaftlichen Ziel, z.B. für Projekte, bei denen keine Handelsregistereintragung erforderlich ist.

Bulgarisch: Гражданско дружество

Rechtsgrundlage: Art. 357 ff. Zakon za zadalzhenijata i dogovorite (Gesetz über Verträge und Schuldverhältnisse)

Die Gesellschafter bringen Geld, Sachen und Know-how ein und teilen gemeinsames Eigentum und Risiko. Ohne explizite Regelung sind alle Anteile gleich verteilt.

Vorteile:

  • Keine Eintragung ins Handelsregister nötig
  • Flexibel gestaltbarer Gesellschaftsvertrag
  • Steuerlich unkompliziert
  • Keine Einlagepflicht/Mindeskapital

Achtung: Die Gesellschafter haften persönlich – eine Absicherung durch Haftungsbeschränkung gibt es hier nicht.

Einzelkaufmann (ET): Persönlich haftender Unternehmer

Für wen geeignet: Einzelgründer mit dauerhaftem Geschäftsbetrieb, der eine kaufmännische Struktur erfordert.

Bulgarisch: Едноличен търговец (ET)

Rechtsgrundlage: Handelsgesetz

Im Gegensatz zum BULSAT-Gewerbe handelt es sich hier um eine echte Kaufmannseigenschaft. Die Eintragung ins Handelsregister ist Pflicht, und du haftest als Einzelkaufmann mit deinem gesamten Vermögen – sowohl dem geschäftlichen als auch dem privaten.

Vorteile:

  • Keine Einlagepflicht/Mindeskapital
  • Rascher Start

Achtung: Volle Haftung mit Privatvermögen

Offene Handelsgesellschaft (OHG): Kooperation mit voller Verantwortung

Für wen geeignet: Gründerteams mit gleichberechtigter Verantwortung, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben wollen.

Bulgarisch: Събирателно дружество (с-ие)

Rechtsgrundlage: Handelsgesetz

Die OHG wird von mindestens zwei Personen gegründet, die persönlich und gesamtschuldnerisch haften. Eine Eintragung ins Handelsregister ist vorgeschrieben.

Vorteile:

  • Keine Einlagepflicht/Mindeskapital
  • Einfache Struktur
  • Starke unternehmerische Bindung

Achtung: Volle Haftung jedes Gesellschafters

Kommanditgesellschaft (KG): Investoren einbinden mit begrenzter Haftung

Für wen geeignet: Kombination aus aktiven Gründern (Komplementären) und passiven Geldgebern (Kommanditisten).

Bulgarisch: Командитно дружество (КД)

Rechtsgrundlage: Handelsgesetz

Die KG erlaubt es, Investoren mit begrenzten Risiko einzubinden, ohne ihnen Mitspracherecht wie in einer GmbH einzuräumen. Die Komplementäre tragen die volle Haftung, Kommunisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage.

Vorteile:

  • Flexible Beteiligungsmodelle
  • Attraktiv für Friends&Family Investoren

Achtung: Für institutionelle Investoren oft nicht geeignet

OOD & EOOD: Die beliebteste bulgarische Unternehmensform

Für wen geeignet: Alle, die mit Haftungsbeschränkung arbeiten wollen – egal ob alleine oder im Team.

Bulgarisch:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Дружество с ограничена отговорност (ООД)
  • Einmanngesellschaft: Еднолично дружество с ограничена отговорност (ЕООД)

Rechtsgrundlage: Handelgesetz

Mindestkapitel: 2 BGN (ca. 1 EUR)

Die (E)OOD ist die mit Abstand am häufigste gewählte Rechtsform in Bulgarien – besonders für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Kapitaleinlage. Die Gründung erfolgt durch die Eintragung ins Handelsregister.

Vorteile:

  • Haftungsbeschränkung
  • Einfacher Einstieg
  • Nur 2 BGN Mindestkapital

Nachteile:

  • Buchführungspflicht
  • Körperschaftssteuerpflicht

Gesellschaft mit variablen Kapital (DPK): Flexibel für Start/ups

Für wen geeignet: Start-ups mit Investoren, die flexibel Anteile vergeben wollen

Bulgarisch: Дружество с променлив капитал (ДПК)

Rechtsgrundlage: Handelsgesetz

Die DPK ist eine neuartige Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft. Besonders spannend: Das Kapital muss nicht im Handelsregister eingetragen werden – so lassen sich z.B. Mitarbeiterbeteiligungen einfacher umsetzen.

Bedingungen:

  • Max. 50 Mitarbeiter
  • Max. 4 Mio BGN Umsatz oder Vermögen

Vorteile:

  • Innovative Beteiligungsmodelle möglich
  • Schnell skalierbar
  • Ideal für Venture Capital

Achtung: Bei überschreiten der Grenzen muss die DPK in eine OOD umgewandelt werden.

Aktiengesellschaft (AD): Für große Vorhaben mit Kapitalbedarf

Für wen geeignet: Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und vielen Gesellschaftern

Bulgarisch: Акционерно дружество (АД)

Mindestkapital: 50.000 BGn (ca. 25.000 EUR)

Rechtsgrundlage: Handelgesetz

Die AG in Bulgarien ist stark formalisiert. Sie eignet sich für Börsengänge, große Kapitalbeteiligungen oder Holdingstrukturen. die Aktionäre haften nicht persönlich, das Risiko ist auf das Geschäftsvermögen begrenzt.

Vorteile:

  • Klar geregelte Strukturen
  • Hohe Reputation
  • Geeignet für Expansion

Nachteile:

  • Aufwendige Gründung
  • Hohe Kapitalanforderung

Welche bulgarische Unternehmensform passt zu dir?

Die Auswahl der richtigen Unternehmensform in Bulgarien hängt stark von deiner individuellen Situation ab. Hier eine Starthilfe:

Deine SituationPassende Unternehmensform
Du arbeitest als kreativer FreelancerBULSAT
Ihr seid zwei oder mehr und startet ohne HandelsstrukturGbR
Du bist alleine, willst dein eigenes einfaches Geschäft und bist bereit Risiko einzugehenEinzelkaufmann
Ihr seid zwei oder mehr und wollt gemeinsam handeln aber auch haftenOHG
Ihr sucht ein Investorenmodell mit TeilhaftungKG
Du willst haftungsbeschränkt startenEOOD/OOD
Dein Ziel ist ein spalierbares Start-upDPK
Du brauchst viel KapitalAG

Bonus: Weitere Informationen und Unterstützung

Wenn du tiefer einsteigen möchtest oder beim Gründungsprozess Unterstützung brauchst, empfehlen wir dir unser Buch „Starte in Bulgarien“. Es enthält Schritt-für-Schritt Anleitungen, Entwürfe und praktische Tipps für den Start.

Hol dir dein Exemplar auf Amazon!


Newsletter-Tipp:

Bleib informiert über steuerliche Änderungen, neue Unternehmensformen und Praxisbeispiele erfolgreicher Gründer – melde dich jetzt für unseren Newsletter an!

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.

Newsletter

Du willst noch tiefer eintauchen?

Unser Newsletter liefert dir regelmäßif praktische Tipps rund um Unternehmengründung, Steuern und das Leben in Bulgarien – kompakt, verständlich und direkt aus erster Hand.

Jetzt anmelden und kein Update mehr verpassen!

Das Doppelbesteuerungs-abkommen zwischen Deutschland und Bulgarien: Was Unternehmer wissen müssen

Immer mehr Deutsche gründen Firmen in Bulgarien – sei es aus steuerlichen, strukturellen oder wirtschaftlichen Gründen. Doch wer dabei die steuerlichen Spielregeln nicht kennt, riskiert eine Überraschung. In diesem Artikel erfährst du, wie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien funktioniert und worauf du als Unternehmer achten solltest.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen – und warum ist es für Unternehmer so wichtig?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Ziel des DBA ist es zu vermeiden, dass ein Steuerpflichtiger (du oder deine Firma) für dasselbe Einkommen in beiden Ländern Steuern zahlen muss.

Gerade für Unternehmer mit internationaler Ausrichtung – zum Beispiel bei einer Gründung in Bulgarien mit Wohnsitz in Deutschland – ist ein solches Abkommen von zentraler Bedeutung. Innerhalb der Europäischen Union (EU), bei der ein Pan-europäischer Lebensstil zumindest für einen Teil der Bevölkerung immer dominanter wird, ist es ebenfalls unerlässlich, DPAs zu verstehen.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten zusteht, wie z.B. Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Gehaltszahlungen oder Veräußerungsgewinne. Gleichzeitig soll ein DBA verhindern, dass Steuervorteile missbräuchlich ausgenutzt werden (z.B. durch sogenannte Treaty Shopping Strukturen).

Wann wurde das DBA zwischen Deutschland und Bulgarien geschlossen?

Deutschland und Bulgarien haben am 25. Januar 2010 (Quelle) ein neues Dopppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Es trat kurz darauf in Kraft und ersetzt frühere Abkommen aus dem Jahr 1987. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Besteuerung von Einkommen und Vermögen und wurde seither durch ein Änderungsprotokoll vom 21. Juli 2022 ergänzt (Quelle). Dieses Protokoll ist seit dem 13. Dezember 2023 wirksam.

Die aktuellen Regelungen legen neben der Bereitung von Doppelbesteuerung auch verstärkten Fokus auf die Verhinderung von Steuerverkürzung- und Umgehung. Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines sogenannten Principal Purpose Tests (PPT), der missbräuchliche Gestaltung ausschließen soll (Quelle).



Zweck eines DBA: Doppelbesteuerung zwischen

Deutschland und Bulgarien vermeiden

Das Hauptziel eines DBA ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Bulgarien. Es sorgt dafür, dass Einkünfte, die ein Unternehmer in einem der beiden Staaten erzielt, nicht doppelt besteuert werden.

Die beiden wichtigsten Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sind:

  • Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt (in Deutschland): Einkünfte aus Bulgarien werden von der deutschen Besteuerung ausgenommen, erhöhen aber den Steuersatz auf das in Deutschland zu versteuernde Einkommen.
  • Anrechnungsmethode (in Bulgarien): Hier wird die in Deutschland gezahlte Steuer auf die Einkommenssteuer angerechnet.

Lasst uns gemeinsam auf zwei häufige Beispiele gucken um den Einfluss des DPA noch einmal zu verdeutlichen:

Beispiel 1: Deutscher Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland & Firma (ODD) in Bulgarien

Ein deutscher Unternehmer gründet eine ODD (bulgarische Kapitalgesellschaft, ähnlich der deutschen GmbH) in Sofia, bleibt aber in Deutschland ansässig. Die Gewinne aus dem bulgarischen Unternehmen werden in Bulgarien versteuert – zu einem günstigen Steuersatz von 10% Körperschaftsteuer.

Doch wann werden diese Gewinne in Deutschland relevant? Das hängt davon ab, wie sie dem Unternehmer zufließen.

A) Auszahlung als Gehalt

Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt von der OOD, handelt es sich nach deutschem Einkommensteuergesetz um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die grundsätzlich der deutschen Einkommenssteuer unterliegen, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt.

Das DBA weist Bulgarien nur dann das Besteuerungsrecht zu, wenn die Tätigkeit tatsächlich in Bulgarien ausgeübt wird. In diesem Fall unterläge das Gehalt dort der regulären Einkommensteuer von 10%.

Wann ist also liegt eine Tätigkeit in Bulgarien vor und wann nicht? Das ist sicherlich auch für viele Leser unseren Blogs eine wichtige Fragestellung.

Tätigkeit in Bulgarien:

Ein deutscher Unternehmer hält sich in mehreren Phasen des Jahres in Bulgarien auf, z.B. jeweils für mehrere Wochen oder Monate. Er führt dort Mitarbeitergespräche, pflegt Kundenkontakte, besucht Lieferanten und/oder trifft regelmäßig operative Entscheidungen vor Ort. Dabei bleibt er jeweils nicht länger als 3 Monate am Stück (Quelle) und die Gesamtdauer liegt unterhalb der 183 Tage für steuerliche Ansässigkeit in Bulgarien (Quelle).

Die Tätigkeit kann dann als in Bulgarien ausgeübt gelten, sofern sie dort physisch erfolgt und durch geeignete Unterlagen dokumentiert wird:

  • Arbeitszeitnachweis
  • Reisepläne
  • Mietvertrag über ein Büro
  • Arbeitsverträge für bulgarische Mitarbeiter
  • Verträge mit bulgarischen Kunden
  • Bordkarten, Hotelrechnungen, Tagebuch oder Kalendar mit Tätigkeitsnachweisen

In diesem Fall darf Bulgarien das Gehalt für die in Bulgarien ausgeübte Tätigkeit besteuern. Deutschland stellt diese Einkünfte steuerfrei, wendet jedoch den Progresssionsvorbehalt an.

Tätigkeit aus Deutschland:

Der Unternehmer arbeitet vollständig oder überwiegen remote, z.B. aus seinem Büro in München und erfüllt die oben genannten Fakten nicht oder nicht ausreichend, dann steht hier ausschließlich Deutschland das besteuerungsrecht zu. In Bulgarien wird das Gehalt dann nicht besteuert.

B) Ausschüttung als Dividende

Wird der bulgarische Unternehmensgewinn als Dividende ausgeschüttet, fällt in Bulgarien eine Quellensteuer in Höhe von 5% an, sondern der deutsche Anteilseigner mindestens 10% der Gesellschaftsanteile hält und die Voraussetzungen des DBA (Art. 10) erfüllt sind. In Deutschland unterliegt die Dividende der Kapitalertragssteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Die bereits in Bulgarien gezahlte Quellensteuer kann auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

Beispiel 2: Deutscher Unternehmer mit Wohnsitz in Bulgarien & Firma in Bulgarien

Ein deutscher Staatsangehöriger verlagert seinen Wohnsitz nach Bulgarien, meldet sich dort an und gründet ein Unternehmen (z.B. eine OOD). Damit ist der in Bulgarien steuerlich ansässig, und sein weltweites Einkommen wird in Bulgarien versteuert.

Bulgarien rechnet ab 2023 bei Einkünften aus Deutschland nicht mehr mit der Freistellungsmethode, sondern mit der Abrechnungsmethode.

Das bedeutet: Zahlt er z.B. für die Vermietung in Deutschland 1.500 EUR Steuer (Mieteinnahmen in Deutschland sind auch nach Auswanderung in Deutschland steuerpflichtig), dann wird diese in Bulgarien auf seine bulgarische Einkommensteuer angerechnet.

Aber auch hier gilt der Grundsatz der Substanz. Wenn der Wohnsitz nur auf dem Papier verlegt wird, kann Deutschland letztendlich trotzdem Steueranspruch erheben. Es gilt also auch hier, auf die richtige Dokumentation kommt es an.


Achtung bei der Ausgestaltung: Anti-Missbrauchsklausel und Treaty Shopping im Doppelbesteuerungsabkommen

Das neue Protokoll enthält eine zentrale Änderung: Vergünstigungen aus dem DBA werden nicht gewährt, wenn die Struktur hauptsächlich zum Zweck der Steuervermeidung eingerichtet wurde.

Beispiele für Treaty Shopping:

Eine Holding in einem Drittland gründet eine bulgarische OOD (ohne Mitarbeiter oder physischen Büro). Diese OOD erhält Anteile an einer deutschen GmbH mit dem Ziel Dividenden mit nur 5% Quellensteuer an die OOD auszuzahlen und an den Drittstaat weiterzuleiten.

Solche (und andere) Strukturen fallen nicht mehr unter das DBA. Deutschland darf hier die volle Quellensteuer einbehalten.

Zur Wiederholung daher, wichtig für Unternehmer sind:

  • ein Büro in Bulgarien
  • Mitarbeiter oder Freelancer vor Ort
  • Lokales Geschäftskonto, Webseite in Landessprache, lokale Kunden
  • Geschäftsentscheidungen vor Ort

Wie du von der Doppelbesteuerungsabkommen profitieren kannst

Das Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Bulgarien bietet viele Vorteile, gerade für Unternehmer mit grenzüberschreitenden Aktivitäten. Es hilft, Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Bulgarien zu vermeiden. Aber: Nur wer eine Substanz in Bulgarien nachweisen kann, wird langfristig profitieren.

Einfach eine Firma gründen, reicht heute nicht mehr. Das Finanzamt prüft heute gründlicher und kennt die Schlupflöcher. Wenn du planst, eine Firma in Bulgarien zu gründen oder bereits eine hast, solltest du die DBA Regelungen verstehen und strategisch nutzen.


Du willst noch tiefer einsteigen?

In unserem Buch „Start in Bulgarien“ findest du eine praxisnahe Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Firmengründung, Musterdokumente für die Gründung, und Geschichten von Gründer:innen


Bleib auf dem Laufenden!

Erhalte regelmäßig Tipps zur Unternehmensgründung und Führung in Bulgarien, steuerliche Updates und exklusive Blicke hinter die Kulissen – direkt in dein Postfach.

Jetzt zum Newsletter anmelden und keinen Vorteil mehr verpassen!

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.

Newsletter

Du willst noch tiefer eintauchen?

Unser Newsletter liefert dir regelmäßif praktische Tipps rund um Unternehmengründung, Steuern und das Leben in Bulgarien – kompakt, verständlich und direkt aus erster Hand.

Jetzt anmelden und kein Update mehr verpassen!

Neuere Beiträge »

© 2025 Start in Bulgarien

Theme von Anders NorénHoch ↑