Eine Unternehmensgründung in Bulgarien ist für viele Auswanderer, Gründer und Investoren eine attraktive Option. Das Land lockt mit niedrigen Steuern, moderaten Lebenshaltungskosten und einer strategisch günstigen Lage zwischen EU und Balkan. Auf StartinBG.com zeigen wir dir, warum sich Bulgarien lohnt – und worauf du achten solltest.
Warum eine Unternehmensgründung in Bulgarien?
Die Vorteile sprechen für sich:
Niedrige Körperschaftsteuer: Nur 10 % – eine der niedrigsten in der EU.
Quellensteuer auf Dividenden: Gerade einmal 5 %.
Geringe Fixkosten: Mieten, Gehälter und Lebenshaltungskosten sind im Vergleich zu Westeuropa deutlich niedriger.
EU-Mitgliedschaft: Rechtssicherheit, Zugang zum Binnenmarkt und Förderprogramme.
Damit wird Bulgarien nicht nur für digitale Nomaden interessant, sondern auch für mittelständische Unternehmer, die ihr Geschäft international aufstellen wollen.
Die passenden Unternehmensformen
Die beliebtesten Gesellschaftsformen für Ausländer sind:
OOD (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): vergleichbar mit der deutschen GmbH. Kann mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden.
EOOD: die Ein-Personen-Variante der OOD – perfekt für Solo-Gründer.
Welche Rechtsform die richtige ist, hängt von deinen Zielen ab. Auf StartinBG.com findest du Erfahrungsberichte von Gründern, die den Schritt bereits gegangen sind.
Die Unternehmensgründung in Bulgarien läuft in mehreren Schritten. Stark vereinfach ist das folgende:
Namensprüfung & Reservierung beim Handelsregister.
Gesellschaftsvertrag (bei OOD) bzw. Gründungsbeschluss.
Notartermin – die Dokumente müssen beglaubigt werden.
Bankkonto-Eröffnung für das Stammkapital.
Eintragung ins Handelsregister – erst danach ist dein Unternehmen offiziell.
Steuerliche Registrierung beim Finanzamt.
Viele Gründer berichten, dass die Bürokratie überschaubar ist – aber auf Bulgarisch. Hier hilft es enorm, die Sprache zu sprechen oder einen vertrauenswürdigen Anwalt/Übersetzer einzubeziehen.
Bulgarisch lernen als Erfolgsfaktor
Genau an diesem Punkt wird klar: Wer die Sprache beherrscht, hat klare Vorteile. Behördengänge, Verträge und Kundengespräche sind viel einfacher. Schon ein paar Worte Bulgarisch zeigen Respekt und helfen dir, Vertrauen aufzubauen.
Fazit: Unternehmensgründung in Bulgarien lohnt sich
Ob als Auswanderer, Unternehmer oder Investor – Bulgarien bietet echte Chancen. Niedrige Steuern, geringe Kosten und die EU-Mitgliedschaft machen das Land attraktiv. Mit etwas Vorbereitung und Sprachkenntnissen gelingt dir der Einstieg reibungslos.
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Warum die Wahl der richtigen Unternehmensform in Bulgarien so wichtig ist
Wer in Bulgarien ein Unternehmen gründen möchte, steht vor einer wichtigen Entscheidung: Welche Rechtsform ist die richtige? Die bulgarischen Unternehmensformen bieten ein breites Spektrum – von der einfachen freiberuflichen Tätigkeit über die klassische Handelsgesellschaft bis hin zu moderneren Formen mit variablen Kapital. Doch jede bulgarische Unternehmensform bringt unterschiedliche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Implikationen mit sich.
Bulgarische Unternehmensform – Welche gibt es überhaupt?
In Bulgarien gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Unternehmensformen. Als Deutscher Unternehmer hat die Auswahl durchaus einen Wiedererkennungswert, sind diese doch stark an das deutsche System angelegt – manche einer würde behaupten die Bulgaren hätten die deutschen damals einfach abgeschrieben und übersetzt. Mittlerweile sind noch andere, der EU geschuldete Formen dazu gekommen. Im folgenden geben wir euch einen Überblick über die verschiedenen Formen – dabei sei gesagt, dass sich die meisten Ausländer für die (E)ODD entscheiden, aber diese Entscheidung liegt am Ende an Dir und deiner Situation.
Freiberufler oder Gewerbetreibender (BULSAT): Der einfachste Einstieg
Für wen geeignet: Einzelpersonen, die selbstständig ohne große Infrastruktur arbeiten wollen – z.B. Handwerker oder Kreative
Bulgarisch: БУЛСТАТ
Rechtsgrundlage: BULSAT-Gesetz
Jede natürliche Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit in nichtkaufmännischer Form ausübt, muss sich beim BULSAT-Register registrieren lassen. Ob Handwerker, Yogalehrerin oder Grafikdesigner – solange du auf eigene Rechnung arbeiten möchtest, bist du verpflichtet dich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit zu registrieren.
Wichtig: Der Registrierung sollte ein Nachweis über deine Qualifikation (Diplom, Zertifikat) beigelegt werden
Vorteile:
Geringe Gründungshürden
Keine Einlagepflicht/Mindeskapital
Steuerlich unkompliziert
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gemeinsam loslegen ohne Kapitalgesellschaft
Für wen geeignet: Zwei oder mehr Personen mit einem gemeinsamen wirtschaftlichen Ziel, z.B. für Projekte, bei denen keine Handelsregistereintragung erforderlich ist.
Bulgarisch: Гражданско дружество
Rechtsgrundlage: Art. 357 ff. Zakon za zadalzhenijata i dogovorite (Gesetz über Verträge und Schuldverhältnisse)
Die Gesellschafter bringen Geld, Sachen und Know-how ein und teilen gemeinsames Eigentum und Risiko. Ohne explizite Regelung sind alle Anteile gleich verteilt.
Vorteile:
Keine Eintragung ins Handelsregister nötig
Flexibel gestaltbarer Gesellschaftsvertrag
Steuerlich unkompliziert
Keine Einlagepflicht/Mindeskapital
Achtung: Die Gesellschafter haften persönlich – eine Absicherung durch Haftungsbeschränkung gibt es hier nicht.
Für wen geeignet: Einzelgründer mit dauerhaftem Geschäftsbetrieb, der eine kaufmännische Struktur erfordert.
Bulgarisch: Едноличен търговец (ET)
Rechtsgrundlage: Handelsgesetz
Im Gegensatz zum BULSAT-Gewerbe handelt es sich hier um eine echte Kaufmannseigenschaft. Die Eintragung ins Handelsregister ist Pflicht, und du haftest als Einzelkaufmann mit deinem gesamten Vermögen – sowohl dem geschäftlichen als auch dem privaten.
Vorteile:
Keine Einlagepflicht/Mindeskapital
Rascher Start
Achtung: Volle Haftung mit Privatvermögen
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Kooperation mit voller Verantwortung
Für wen geeignet: Gründerteams mit gleichberechtigter Verantwortung, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben wollen.
Bulgarisch: Събирателно дружество (с-ие)
Rechtsgrundlage: Handelsgesetz
Die OHG wird von mindestens zwei Personen gegründet, die persönlich und gesamtschuldnerisch haften. Eine Eintragung ins Handelsregister ist vorgeschrieben.
Vorteile:
Keine Einlagepflicht/Mindeskapital
Einfache Struktur
Starke unternehmerische Bindung
Achtung: Volle Haftung jedes Gesellschafters
Kommanditgesellschaft (KG): Investoren einbinden mit begrenzter Haftung
Für wen geeignet: Kombination aus aktiven Gründern (Komplementären) und passiven Geldgebern (Kommanditisten).
Bulgarisch: Командитно дружество (КД)
Rechtsgrundlage: Handelsgesetz
Die KG erlaubt es, Investoren mit begrenzten Risiko einzubinden, ohne ihnen Mitspracherecht wie in einer GmbH einzuräumen. Die Komplementäre tragen die volle Haftung, Kommunisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
Vorteile:
Flexible Beteiligungsmodelle
Attraktiv für Friends&Family Investoren
Achtung: Für institutionelle Investoren oft nicht geeignet
OOD & EOOD: Die beliebteste bulgarische Unternehmensform
Für wen geeignet: Alle, die mit Haftungsbeschränkung arbeiten wollen – egal ob alleine oder im Team.
Bulgarisch:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Дружество с ограничена отговорност (ООД)
Einmanngesellschaft: Еднолично дружество с ограничена отговорност (ЕООД)
Rechtsgrundlage: Handelgesetz
Mindestkapitel: 2 BGN (ca. 1 EUR)
Die (E)OOD ist die mit Abstand am häufigste gewählte Rechtsform in Bulgarien – besonders für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Kapitaleinlage. Die Gründung erfolgt durch die Eintragung ins Handelsregister.
Vorteile:
Haftungsbeschränkung
Einfacher Einstieg
Nur 2 BGN Mindestkapital
Nachteile:
Buchführungspflicht
Körperschaftssteuerpflicht
Gesellschaft mit variablen Kapital (DPK): Flexibel für Start/ups
Für wen geeignet: Start-ups mit Investoren, die flexibel Anteile vergeben wollen
Bulgarisch: Дружество с променлив капитал (ДПК)
Rechtsgrundlage: Handelsgesetz
Die DPK ist eine neuartige Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft. Besonders spannend: Das Kapital muss nicht im Handelsregister eingetragen werden – so lassen sich z.B. Mitarbeiterbeteiligungen einfacher umsetzen.
Bedingungen:
Max. 50 Mitarbeiter
Max. 4 Mio BGN Umsatz oder Vermögen
Vorteile:
Innovative Beteiligungsmodelle möglich
Schnell skalierbar
Ideal für Venture Capital
Achtung: Bei überschreiten der Grenzen muss die DPK in eine OOD umgewandelt werden.
Aktiengesellschaft (AD): Für große Vorhaben mit Kapitalbedarf
Für wen geeignet: Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und vielen Gesellschaftern
Bulgarisch: Акционерно дружество (АД)
Mindestkapital: 50.000 BGn (ca. 25.000 EUR)
Rechtsgrundlage: Handelgesetz
Die AG in Bulgarien ist stark formalisiert. Sie eignet sich für Börsengänge, große Kapitalbeteiligungen oder Holdingstrukturen. die Aktionäre haften nicht persönlich, das Risiko ist auf das Geschäftsvermögen begrenzt.
Vorteile:
Klar geregelte Strukturen
Hohe Reputation
Geeignet für Expansion
Nachteile:
Aufwendige Gründung
Hohe Kapitalanforderung
Welche bulgarische Unternehmensform passt zu dir?
Die Auswahl der richtigen Unternehmensform in Bulgarien hängt stark von deiner individuellen Situation ab. Hier eine Starthilfe:
Deine Situation
Passende Unternehmensform
Du arbeitest als kreativer Freelancer
BULSAT
Ihr seid zwei oder mehr und startet ohne Handelsstruktur
GbR
Du bist alleine, willst dein eigenes einfaches Geschäft und bist bereit Risiko einzugehen
Einzelkaufmann
Ihr seid zwei oder mehr und wollt gemeinsam handeln aber auch haften
OHG
Ihr sucht ein Investorenmodell mit Teilhaftung
KG
Du willst haftungsbeschränkt starten
EOOD/OOD
Dein Ziel ist ein spalierbares Start-up
DPK
Du brauchst viel Kapital
AG
Bonus: Weitere Informationen und Unterstützung
Wenn du tiefer einsteigen möchtest oder beim Gründungsprozess Unterstützung brauchst, empfehlen wir dir unser Buch „Starte in Bulgarien“. Es enthält Schritt-für-Schritt Anleitungen, Entwürfe und praktische Tipps für den Start.
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