Immer mehr Deutsche gründen Firmen in Bulgarien – sei es aus steuerlichen, strukturellen oder wirtschaftlichen Gründen. Doch wer dabei die steuerlichen Spielregeln nicht kennt, riskiert eine Überraschung. In diesem Artikel erfährst du, wie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien funktioniert und worauf du als Unternehmer achten solltest.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen – und warum ist es für Unternehmer so wichtig?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Ziel des DBA ist es zu vermeiden, dass ein Steuerpflichtiger (du oder deine Firma) für dasselbe Einkommen in beiden Ländern Steuern zahlen muss.

Gerade für Unternehmer mit internationaler Ausrichtung – zum Beispiel bei einer Gründung in Bulgarien mit Wohnsitz in Deutschland – ist ein solches Abkommen von zentraler Bedeutung. Innerhalb der Europäischen Union (EU), bei der ein Pan-europäischer Lebensstil zumindest für einen Teil der Bevölkerung immer dominanter wird, ist es ebenfalls unerlässlich, DPAs zu verstehen.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten zusteht, wie z.B. Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Gehaltszahlungen oder Veräußerungsgewinne. Gleichzeitig soll ein DBA verhindern, dass Steuervorteile missbräuchlich ausgenutzt werden (z.B. durch sogenannte Treaty Shopping Strukturen).

Wann wurde das DBA zwischen Deutschland und Bulgarien geschlossen?

Deutschland und Bulgarien haben am 25. Januar 2010 (Quelle) ein neues Dopppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Es trat kurz darauf in Kraft und ersetzt frühere Abkommen aus dem Jahr 1987. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Besteuerung von Einkommen und Vermögen und wurde seither durch ein Änderungsprotokoll vom 21. Juli 2022 ergänzt (Quelle). Dieses Protokoll ist seit dem 13. Dezember 2023 wirksam.

Die aktuellen Regelungen legen neben der Bereitung von Doppelbesteuerung auch verstärkten Fokus auf die Verhinderung von Steuerverkürzung- und Umgehung. Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines sogenannten Principal Purpose Tests (PPT), der missbräuchliche Gestaltung ausschließen soll (Quelle).



Zweck eines DBA: Doppelbesteuerung zwischen

Deutschland und Bulgarien vermeiden

Das Hauptziel eines DBA ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Bulgarien. Es sorgt dafür, dass Einkünfte, die ein Unternehmer in einem der beiden Staaten erzielt, nicht doppelt besteuert werden.

Die beiden wichtigsten Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sind:

  • Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt (in Deutschland): Einkünfte aus Bulgarien werden von der deutschen Besteuerung ausgenommen, erhöhen aber den Steuersatz auf das in Deutschland zu versteuernde Einkommen.
  • Anrechnungsmethode (in Bulgarien): Hier wird die in Deutschland gezahlte Steuer auf die Einkommenssteuer angerechnet.

Lasst uns gemeinsam auf zwei häufige Beispiele gucken um den Einfluss des DPA noch einmal zu verdeutlichen:

Beispiel 1: Deutscher Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland & Firma (ODD) in Bulgarien

Ein deutscher Unternehmer gründet eine ODD (bulgarische Kapitalgesellschaft, ähnlich der deutschen GmbH) in Sofia, bleibt aber in Deutschland ansässig. Die Gewinne aus dem bulgarischen Unternehmen werden in Bulgarien versteuert – zu einem günstigen Steuersatz von 10% Körperschaftsteuer.

Doch wann werden diese Gewinne in Deutschland relevant? Das hängt davon ab, wie sie dem Unternehmer zufließen.

A) Auszahlung als Gehalt

Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt von der OOD, handelt es sich nach deutschem Einkommensteuergesetz um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die grundsätzlich der deutschen Einkommenssteuer unterliegen, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt.

Das DBA weist Bulgarien nur dann das Besteuerungsrecht zu, wenn die Tätigkeit tatsächlich in Bulgarien ausgeübt wird. In diesem Fall unterläge das Gehalt dort der regulären Einkommensteuer von 10%.

Wann ist also liegt eine Tätigkeit in Bulgarien vor und wann nicht? Das ist sicherlich auch für viele Leser unseren Blogs eine wichtige Fragestellung.

Tätigkeit in Bulgarien:

Ein deutscher Unternehmer hält sich in mehreren Phasen des Jahres in Bulgarien auf, z.B. jeweils für mehrere Wochen oder Monate. Er führt dort Mitarbeitergespräche, pflegt Kundenkontakte, besucht Lieferanten und/oder trifft regelmäßig operative Entscheidungen vor Ort. Dabei bleibt er jeweils nicht länger als 3 Monate am Stück (Quelle) und die Gesamtdauer liegt unterhalb der 183 Tage für steuerliche Ansässigkeit in Bulgarien (Quelle).

Die Tätigkeit kann dann als in Bulgarien ausgeübt gelten, sofern sie dort physisch erfolgt und durch geeignete Unterlagen dokumentiert wird:

  • Arbeitszeitnachweis
  • Reisepläne
  • Mietvertrag über ein Büro
  • Arbeitsverträge für bulgarische Mitarbeiter
  • Verträge mit bulgarischen Kunden
  • Bordkarten, Hotelrechnungen, Tagebuch oder Kalendar mit Tätigkeitsnachweisen

In diesem Fall darf Bulgarien das Gehalt für die in Bulgarien ausgeübte Tätigkeit besteuern. Deutschland stellt diese Einkünfte steuerfrei, wendet jedoch den Progresssionsvorbehalt an.

Tätigkeit aus Deutschland:

Der Unternehmer arbeitet vollständig oder überwiegen remote, z.B. aus seinem Büro in München und erfüllt die oben genannten Fakten nicht oder nicht ausreichend, dann steht hier ausschließlich Deutschland das besteuerungsrecht zu. In Bulgarien wird das Gehalt dann nicht besteuert.

B) Ausschüttung als Dividende

Wird der bulgarische Unternehmensgewinn als Dividende ausgeschüttet, fällt in Bulgarien eine Quellensteuer in Höhe von 5% an, sondern der deutsche Anteilseigner mindestens 10% der Gesellschaftsanteile hält und die Voraussetzungen des DBA (Art. 10) erfüllt sind. In Deutschland unterliegt die Dividende der Kapitalertragssteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Die bereits in Bulgarien gezahlte Quellensteuer kann auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

Beispiel 2: Deutscher Unternehmer mit Wohnsitz in Bulgarien & Firma in Bulgarien

Ein deutscher Staatsangehöriger verlagert seinen Wohnsitz nach Bulgarien, meldet sich dort an und gründet ein Unternehmen (z.B. eine OOD). Damit ist der in Bulgarien steuerlich ansässig, und sein weltweites Einkommen wird in Bulgarien versteuert.

Bulgarien rechnet ab 2023 bei Einkünften aus Deutschland nicht mehr mit der Freistellungsmethode, sondern mit der Abrechnungsmethode.

Das bedeutet: Zahlt er z.B. für die Vermietung in Deutschland 1.500 EUR Steuer (Mieteinnahmen in Deutschland sind auch nach Auswanderung in Deutschland steuerpflichtig), dann wird diese in Bulgarien auf seine bulgarische Einkommensteuer angerechnet.

Aber auch hier gilt der Grundsatz der Substanz. Wenn der Wohnsitz nur auf dem Papier verlegt wird, kann Deutschland letztendlich trotzdem Steueranspruch erheben. Es gilt also auch hier, auf die richtige Dokumentation kommt es an.


Achtung bei der Ausgestaltung: Anti-Missbrauchsklausel und Treaty Shopping im Doppelbesteuerungsabkommen

Das neue Protokoll enthält eine zentrale Änderung: Vergünstigungen aus dem DBA werden nicht gewährt, wenn die Struktur hauptsächlich zum Zweck der Steuervermeidung eingerichtet wurde.

Beispiele für Treaty Shopping:

Eine Holding in einem Drittland gründet eine bulgarische OOD (ohne Mitarbeiter oder physischen Büro). Diese OOD erhält Anteile an einer deutschen GmbH mit dem Ziel Dividenden mit nur 5% Quellensteuer an die OOD auszuzahlen und an den Drittstaat weiterzuleiten.

Solche (und andere) Strukturen fallen nicht mehr unter das DBA. Deutschland darf hier die volle Quellensteuer einbehalten.

Zur Wiederholung daher, wichtig für Unternehmer sind:

  • ein Büro in Bulgarien
  • Mitarbeiter oder Freelancer vor Ort
  • Lokales Geschäftskonto, Webseite in Landessprache, lokale Kunden
  • Geschäftsentscheidungen vor Ort

Wie du von der Doppelbesteuerungsabkommen profitieren kannst

Das Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Bulgarien bietet viele Vorteile, gerade für Unternehmer mit grenzüberschreitenden Aktivitäten. Es hilft, Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Bulgarien zu vermeiden. Aber: Nur wer eine Substanz in Bulgarien nachweisen kann, wird langfristig profitieren.

Einfach eine Firma gründen, reicht heute nicht mehr. Das Finanzamt prüft heute gründlicher und kennt die Schlupflöcher. Wenn du planst, eine Firma in Bulgarien zu gründen oder bereits eine hast, solltest du die DBA Regelungen verstehen und strategisch nutzen.


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